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BAföG-Bescheinigung

Anforderungen für die BAföG-Bescheinigung in den Bachelor-Studiengängen Physik und Medizinphysik

Nach § 48 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) muss am Ende des 4. Semesters eine Bescheinigung beigebracht werden, nach der die "üblichen Leistungen" erbracht worden sind. Bei regulärem Studienverlauf werden in vier Semestern ca. 120 Leistungspunkte (LP) erreicht. Von diesen ca. 120 LP müssen für die BAFöG-Bescheinigung 80 LP erreicht werden. Dieser Wert gilt für die Bachelorstudiengänge Physik und Medizinphysik nach allen Prüfungsordnungen.

Die Bescheinigung wird vom Studiendekanat ausgestellt. Zusammen mit dem Vordruck (Formblatt 5) reichen die Studierenden eine Studienbescheinigung sowie eine von der Zentralen Prüfungsverwaltung ausgestellte Notenbescheinigung im Studiendekanat ein. Der selbst aus dem BOSS generierte Notenspiegel kann leider nicht verwendet werden.

Zurzeit werden die Anträge elektronisch bearbeitet. Studierende senden die Formulare bitte per E-Mail an das Studiendekanat. Der Notenspiegel von der Zentralen Prüfungsverwaltung kann auf Veranlassung durch die Studierenden auch direkt von dort per E-Mail an das Studiendekanat geschickt werden.